Erstgespräch
Im Erstgespräch geht es um die erste Kontaktaufnahme, die schon ein erstes Verstehen der vorliegenden Problematik möglich machen kann.
Vielleicht sind weitere Termine (in der Regel reichen zwei bis fünf) hilfreich, um das weitere Vorgehen miteinander zu entwickeln und die Frage einer weiteren Zusammenarbeit zu klären.
Hierbei ist es meine Aufgabe, den Patienten über meine diagnostische Sicht und die sich ergebenden Behandlungsoptionen aufzuklären, die dann als weitere Entscheidungsbasis für die Wahl der verschiedenen Psychotherapieformen dienen kann.
In meiner Praxis biete ich folgende Verfahren an:
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie
- Bioenergetische Analyse (CBT)
Hierbei können durchaus längere Wartezeiten zwischen Erstgespräch und Therapiebeginn entstehen, die gemeinsam besprochen werden. Ein verträglicher Modus des Umgangs damit wird in diesem Fall entwickelt.
Sie haben das sog. Erstzugangsrecht zum niedergelassenen Psychotherapeuten.
Als Mitglied in der Gesetzlichen Krankenversicherung benötigen Sie lediglich Ihre Versichertenkarte , um zum vorher telefonisch vereinbarten Erstgesprächstermin zu erscheinen.