Beantragung und Kosten
Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ist ein anerkanntes Therapie-Verfahren, das in Deutschland von den Krankenkassen und Privatkassen und der Beihilfe bei darin ausgebildeten Therapeuten finanziert wird.
Voraussetzung für die Übernahme der Kosten für die Psychotherapie ist eine sog. krankheitswertige Störung mit Diagnose, die in den so genannten probatorischen Stunden oder Sprechstunden festgestellt werden muss.
Hierzu gehören z.B. Angststörungen, depressive Störungen, Symptome im Zusammenhang mit traumatischen Erfahrungen, Zwänge, Essstörungen, psychosomatische Störungen und Persönlichkeitsstörungen.
Privatpatienten haben zum Teil unterschiedliche Vertragsbedingungen für ambulante Psychotherapie, die bei der Versicherungsgesellschaft erfragt werden können.
Sie finden diese Bedingungen für Psychotherapie in Ihrem Versicherungsvertrag.
Bitte beachten Sie, dass Privatpatienten in meiner Praxis nach der Gebührenordnung für
Psychotherapeuten (GOP), Stand 1.7.2024, abgerechnet werden.
Die GOP entspricht den Empfehlungen der Bundespsychotherapeutenkammer, der Bundesärztekammer, den Beihilfeträgern und dem Verband der Privaten Krankenversicherung. (Stand 1.7.2024.