Rudolf Skott

Beantragung und Kosten

Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie ist ein anerkanntes Therapie-Verfahren, das in Deutschland von den Krankenkassen und Privatkassen  und der Beihilfe bei darin ausgebildeten Therapeuten finanziert wird.

Voraussetzung für die Übernahme der Kosten für die Psychotherapie ist eine sog. krankheitswertige Störung mit Diagnose, die in  den so genannten probatorischen Stunden oder  Sprechstunden   festgestellt werden muss.

Hierzu gehören z.B. Angststörungen, depressive Störungen, Symptome im Zusammenhang mit traumatischen Erfahrungen, Zwänge, Essstörungen, psychosomatische Störungen und  Persönlichkeitsstörungen.

Privatpatienten haben zum Teil unterschiedliche Vertragsbedingungen für ambulante Psychotherapie, die bei der Versicherungsgesellschaft erfragt werden können.
Sie finden diese Bedingungen für Psychotherapie in Ihrem Versicherungsvertrag.

Bitte beachten Sie, dass Privatpatienten in meiner Praxis nach der Gebührenordnung für
Psychotherapeuten (GOP), Stand 1.7.2024, abgerechnet werden.

Die GOP entspricht den Empfehlungen der Bundespsychotherapeutenkammer, der Bundesärztekammer, den Beihilfeträgern und dem Verband der Privaten Krankenversicherung. (Stand 1.7.2024.

Sprechzeiten
Für Informations- oder Erstgepräche vereinbaren Sie bitte mit mir telefonisch einen Termin. Sprechen Sie bitte auf das Band und ich rufe so bald ich kann zurück. Telefon : 0231/717267